Gutzmannschule Langenhagen

Überprüfung und Einschulung von Schulanfängern

Kinder können vor der Einschulung von der Gutzmannschule auf Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich Sprache hin überprüft werden. Die Schulleitung der zuständigen Schule (wohnortnahe Grundschule oder die Gutzmannschule als zuständige Förderschule) leitet das Verfahren zur Überprüfung auf einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ein, wenn sich durch die Aktenlage Hinweise ergeben, dass das Kind möglicherweise einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung hat.

Überprüfung

Die Begutachtung der Kinder erfolgt in der Gutzmannschule im Rahmen von Überprüfungstagen oder direkt in der vorschulischen Einrichtung vor Ort. Zuvor werden die Eltern über das Verfahren informiert. Dabei erhalten sie Informationen über den Ablauf der Überprüfung und haben die Gelegenheit, die Schule kennen zu lernen. An ein oder zwei Tagen überprüfen die Lehrkräfte die Kinder in den Bereichen Sprache, Motorik, Wahrnehmung und im Bereich der Lernvoraussetzungen im Lesen, Schreiben und Rechnen. Dies erfolgt in spielerischer Form in Kleingruppen, jedoch auch in der Einzelsituation.

Bitte senden Sie uns nach einer ersten Kontaktaufnahme alle verfügbaren Berichte (Bericht der Schuleingangsuntersuchung, Kindergarten, Logopädie, Ergotherapie, Pädaudiologie, Berichte eines Psychologen, etc.) Ihres Kindes zu, damit anschließend möglicherweise ein Verfahren auf Überprüfung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung eingeleitet werden kann.

Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes im Bereich der Sprache/Einschulung in die Gutzmannschule

Im Rahmen einer gewünschten Förderkommission besprechen die Lehrkräfte mit den Eltern die Ergebnisse der Überprüfung. Falls ein umfassender Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich der Sprache und des Sprechens vorliegt, können die Eltern ihr Kind an der Gutzmannschule anmelden.

Inhalte der Überprüfung von Schulanfängern

Anamnese

Überprüfung schulischer Lernvoraussetzungen

     

  • Mathematische Lernvoraussetzungen (Farb– und Formverständnis, Mengenauffassung, Invarianz)

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  • Lernvoraussetzungen für den Lese– und Schreiblernprozess (Optische und phonematische Differenzierung)

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Überprüfung des aktuellen Sprachleistungsstandes

     

  • Überprüfung der Einzellaute

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  • Überprüfung auf Wort– und Satzbildungsfehler

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  • Überprüfung auf Wortfindungsschwierigkeiten und Begriffsarmut

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  • Überprüfung des Sprachgedächtnisses und –verständnisses

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Überprüfung der Fein- und Grobmotorik

Beobachtungen zur sozialen, emotionalen und motivationalen Schulfähigkeit