Gutzmannschule Langenhagen

Freistellung vom Unterricht an religiösen Feiertagen

Der Erlass „Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen“ (RdErl. d. MK v. 15.10.2019 – 36-82013) gewährt Schülerinnen und Schülern Unterrichtsbefreiung zur Teilnahme an religiösen Feiern.

Wenn Sie eine Freistellung beantragen wollen, nutzen Sie bitte dafür das hier im Download bereitgestellte Antragsformular.